Stammesversammlung

 

Die höchste beschlussfassende Instanz in einem Stamm ist die Stammesversammlung.

Diese Versammlung wählt den Vorstand, berät über Anträge und  stimmt über diese  ab.

In der Stammesversammlung sind folgende Personen wahlberechtigt:

  • 2 Gruppenmitglieder jeder Stufe
  • 1  Leiter jeder Stufe
  • der Vorstand
  • 2 Elternvertreter

Die Versammlung ist öffentlich und wird jährlich durch die Stammesvorstand einberufen. Meist nimmt ein Vertreter des Bezirks als beratendes Mitglied an der Versammlung teil.

In unserem Stamm ist die Versammlung meist an einem Sonntag, da im Vorfeld die Georgsmesse mit der Gemeinde gefeiert wird.